Customer service engineer changing printer toner

Tonerentsorgung & rechtliche Bestimmungen

Rückname und Recycling gebrauchter Tonerkartuschen

Tonerentsorgung – Rücknahme & Recycling

In Österreich arbeitet Sharp mit dem Recyclingunternehmen «Saubermacher Dienstleistungs AG» zusammen. Beim Recycling wird hier auf eine innovative Lösung gesetzt.

Diese Lösung basiert auf einem nasschemischen Prozess zur Extraktion und Stabilisierung des explosiven Tonerpulvers, was höhere Durchsätze als herkömmliche Recyclingmethoden ermöglicht. Dadurch können Tonermodule lokal und umweltfreundlich recycelt werden, ohne dass sie CO₂-aufwändig ins Ausland exportiert werden müssen. Für weitere Informationen und Angebote steht Ihnen Ihr zuständiger Sharp-Vertriebsmitarbeiter gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Entsorgung und Handhabung von Sharp-Tonerkartuschen und anderen Verbrauchsmaterialien gemäss den lokalen gesetzlichen Bestimmungen erfolgen sollte. Wir empfehlen Ihnen, kompetente Dienstleister wie Recycling-Unternehmen zu kontaktieren und gegebenenfalls Unterstützung von den lokalen Behörden anzufordern.

Toner Recycling Box

REACh

EU REACH-Verordnung

Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist eine europäische Chemikalienverordnung, die den sicheren Umgang mit chemischen Stoffen sicherstellt. Ziel ist es, Mensch und Umwelt vor potenziellen Risiken durch Chemikalien zu schützen. Als verantwortungsbewusstes Unternehmen erfüllen wir selbstverständlich die Anforderungen der REACH-Verordnung und arbeiten kontinuierlich daran, Transparenz entlang der Lieferkette zu gewährleisten.

A man stood in front of a sunset

RoHS

Die Verwendung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten wird durch die RoHS-Richtlinien 2002/95/EG und 2011/65/EU geregelt, die den Einsatz von Schwermetallen wie Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertiges Chrom sowie Flammhemmern beschränken.

Informationen gültig für Österreich

Was regelt die Elektrogeräteverordnung in Österreich?

Die Elektrogeräteverordnung (vollständig: Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Altgeräten) setzt die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) in Österreich um. Sie verfolgt das Ziel, Umwelt und Gesundheit zu schützen, indem Elektrogeräte umweltgerecht entsorgt und verwertet werden.

Die wichtigsten Punkte:

  • Registrierungspflicht: Hersteller und Importeure von Elektrogeräten müssen sich bei der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle (EAK) registrieren.
  • Kennzeichnungspflicht: Neue Elektrogeräte müssen mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein – das zeigt, dass sie nicht in den Hausmüll gehören.
  • Rücknahmeverpflichtung: Händler sind verpflichtet, alte Geräte kostenlos zurückzunehmen – besonders beim Kauf eines neuen, vergleichbaren Geräts.
  • Informationspflicht: Konsumenten müssen über die richtige Entsorgung und die Rückgabemöglichkeiten informiert werden.
  • Verwertung und Recycling: Gesammelte Altgeräte werden umweltgerecht verwertet, um Schadstoffe zu entfernen und wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen.

Mehr zur EAG-VO erfahren Sie hier