Chemicals
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Rechtliche Bestimmungen

Sharp ist stets bestrebt verschiedene rechtliche Bestimmungen in ganz Europa einzuhalten.

REACh

Die Verordnung der Europäischen Union (EG 1907/2006) über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Ein Ziel dieser Verordnung ist es, den Schutz von Menschen und Umwelt vor den Risiken chemischer Stoffe im Rahmen einer ganzheitlichen, nachhaltigen Entwicklung zu verbessern. Sharp unterstützt dieses Ziel, und agiert gemäß des Sharp Verhaltenskodex proaktiv im Sinne der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften. Wir fördern aktiv das Umweltmanagement, die nachhaltige Entwicklung und Initiativen für mehr Umweltbewusstsein in unserer gesamten Organisation und darüber hinaus.

Die erste „Kandidatenliste“ von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) wurde von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) am 28. Oktober 2008 veröffentlicht, und es folgten weitere. Gemäß REACH-Artikel 33 (Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen) sind Lieferanten verpflichtet, Abnehmern des Produkts sowie alle, die es benutzen, zu informieren, wenn ein Stoff aus der SVHC-Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 % in einem ihrer Erzeugnisse enthalten ist. Sharp hat bestätigt, SVHC nach REACH anhand der SVHC-Kandidatenliste vom 19. Januar 2021 zu überprüfen.

Um diese Verordnung einzuhalten, verlangt Sharp von allen seinen Lieferanten Informationen zu SVHC.

 

A man stood in front of a sunset

RoHS

Die Verwendung  gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten wird durch die RoHS-Richtlinien 2002/95/EG und 2011/65/EU geregelt, die den Einsatz  von Schwermetallen wie Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertiges Chrom sowie Flammhemmern beschränken.

Informationen gültig für Deutschland

Hinweise gemäß Elektrogesetz (ElektroG)

Altgeräte sind getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten tragen damit zur sicheren Entsorgung bei und helfen, mögliche umwelt- oder gesundheitsschädliche Folgen zu vermeiden. Entnehmbare Altbatterien und Altakkumulatoren sowie Lampen, die zerstörungsfrei zu entnehmen sind, sind vor der Entsorgung zu entfernen und getrennt zu behandeln. Als Hersteller informieren wir darüber, dass Altgeräte privater Haushalte (B2C Geräte) an einer dafür vorgesehenen Sammelstelle zurückgegeben werden können. Für Details wenden Sie sich an Ihre örtlichen Behörden. Weiterführende Informationen finden Sie bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register oder hier.

Hinweis zur Verpflichtung von Vertreibern zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten in Bezug auf Elektrogesetz §17 Absatz 1 und 2:

  • Rücknahmepflicht größerer Elektrofachmärkte (also Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m2),
  • Rücknahmepflicht für Lebensmittelläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m2, die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
  • Diese Händler müssen bei der Abgabe eines neuen Elektrogeräts an einen Endnutzer ein Altgerät der gleichen Art kostenfrei zurücknehmen (1:1-Rücknahme); dies gilt auch für Lieferungen an private Haushalte.
  • Diese Händler sind verpflichtet von Endnutzern bis zu drei kleine Altgeräte (keine äußere Abmessung größer als 25 cm) kostenfrei im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe zu diesem zurückzunehmen, ohne dass dies an einen Neukauf geknüpft werden darf (0:1-Rücknahme).
  • Diese Rücknahmepflichten gelten auch für den Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme im privaten Haushalt nur für Wärmeüberträger (Kühl-/Gefriergeräte, Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte und Großgeräte gilt; für die 1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und kleinen ITK-Geräten durch Endnutzer sowie die 0:1-Rücknahme müssen Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher bereitstellen.

Endnutzer von Altgeräten anderer Nutzer als private Haushalte (B2B Geräte) können zur Inanspruchnahme des Rücknahmekonzeptes des Herstellers zu dem jeweiligen Produkt eine Anfrage unter dem folgendem Kontaktlink stellen:

Mülltonne

Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Produkte, deren Batterien/Akkumulatoren und/oder Verpackungen getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt werden müssen. Der schwarze Balken zeigt an, dass das Produkt nach dem 13. August 2005 auf den Markt gebracht wurde. Die Sammel- und Recyclingquoten der Bundesrepublik Deutschland können auf der Seite des Bundesumweltministeriums eingesehen werden.

 

Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Elektro- und Elektronik-Altgeräte enthalten eine Vielzahl von Materialien, Stoffen und Komponenten mit teilweise gefährlichen Inhaltsstoffen. Das richtige Umweltmanagement für die Abfälle unterliegt den WEEE-Richtlinien 2002/96/EG und 2012/19/EG.

Weiteres zu WEEE erfahren Sie hier.

 

Verpackungen

Verpackungen sind getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Sie tragen damit zur sicheren Entsorgung bei und helfen, mögliche umwelt- oder gesundheitsschädlichen Folgen zu vermeiden. Für Details wenden Sie sich an Ihre örtlichen Behörden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.muelltrennung-wirkt.de/

Für Rücknahmemöglichkeiten von Verpackungen die nicht in den Geltungsbereich der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger fallen, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular.

 

Hinweise gemäß Batteriegesetz (BattG)

Alte oder defekte Batterien und Akkus können überall dort, wo Batterien verkauft werden, kostenfrei zurückgegeben werden. Ebenso die kommunalen Wertstoffhöfe nehmen alte Batterien und Akkus zurück.

Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Batterien und/oder Akkus getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt werden müssen.

Wenn die Batterie oder der Akku mehr als die in der europäischen Batterie-Richtlinie spezifizierten Werte für Blei (Pb), Quecksilber (Hg) und/oder Kadmium (Cd) enthält, werden die chemischen Symbole für Blei (Pb), Quecksilber (Hg) und/oder Kadmium (Cd) unter dem Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne angezeigt.

Indem Sie Batterien separat sammeln, tragen Sie zur sicheren Entsorgung von Produkten und Batterien bei und helfen damit, mögliche umwelt- oder gesundheitsschädliche Folgen zu vermeiden. Bringen Sie dazu alle Batterien und/oder Akkus zu Ihrem örtlichen Wertstoffhof oder einem Geschäft bzw. einer Einrichtung, wo diese Geräte zur umweltfreundlichen Entsorgung gesammelt werden.

Batterien und Akkus können bei unsachgemäßer Handhabung Risiken für Mensch und Umwelt bedeuten. Insbesondere bei Lithium handelt es sich um ein sehr reaktionsfreudiges und brennbares Metall, dass in Batterien oder Akkus bei unsachgemäßem Umgang Sicherheitsrisiken birgt, wie z. B. Kurzschlussgefahr, Hitzeentwicklung, Brand oder Austritt von umweltgefährdenden Stoffen. Lithium-Akkus müssen aus Sicherheitsgründen vor der Entsorgung gesichert werden. Kleben Sie die Anschlüsse mit Isolierband ab.

Weitere Informationen finden Sie hier.