Chemicals
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Rechtliche Bestimmungen

Sharp ist stets bestrebt verschiedene rechtliche Bestimmungen in ganz Europa einzuhalten.

REACh

Die Verordnung der Europäischen Union (EG 1907/2006) über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Ein Ziel dieser Verordnung ist es, den Schutz von Menschen und Umwelt vor den Risiken chemischer Stoffe im Rahmen einer ganzheitlichen, nachhaltigen Entwicklung zu verbessern. Sharp unterstützt dieses Ziel, und agiert gemäß des Sharp Verhaltenskodex proaktiv im Sinne der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften. Wir fördern aktiv das Umweltmanagement, die nachhaltige Entwicklung und Initiativen für mehr Umweltbewusstsein in unserer gesamten Organisation und darüber hinaus.

Die erste „Kandidatenliste“ von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) wurde von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) am 28. Oktober 2008 veröffentlicht, und es folgten weitere. Gemäß REACH-Artikel 33 (Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen) sind Lieferanten verpflichtet, Abnehmern des Produkts sowie alle, die es benutzen, zu informieren, wenn ein Stoff aus der SVHC-Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 % in einem ihrer Erzeugnisse enthalten ist. Sharp hat bestätigt, SVHC nach REACH anhand der SVHC-Kandidatenliste vom 19. Januar 2021 zu überprüfen.

Um diese Verordnung einzuhalten, verlangt Sharp von allen seinen Lieferanten Informationen zu SVHC.

A man stood in front of a sunset

RoHS

Die Verwendung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten wird durch die RoHS-Richtlinien 2002/95/EG und 2011/65/EU geregelt, die den Einsatz von Schwermetallen wie Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertiges Chrom sowie Flammhemmern beschränken.

Informationen gültig für Österreich

Elektro- und Elektronik-Altgeräte enthalten eine Vielzahl von Materialien, Stoffen und Komponenten mit teilweise gefährlichen Inhaltsstoffen. Das richtige Umweltmanagement für die Abfälle unterliegt den WEEE-Richtlinien 2002/96/EG und 2012/19/EG. Um diese zu erfüllen arbieten wir in Österreich mit der ERA – Elektro Recycling Austria Zusammen.

Weitere Informationen finden Sie hier.
http://www.era-gmbh.at/